Wie eine Vermittlung „idealerweise“ abläuft
Die vermittelnde Tierschutzorganisation wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und eine ausführliche Selbstauskunft von Ihnen verlangen, um feststellen zu können, ob Ihre Lebensverhältnisse für den Hund geeignet sind. Zum Beispiel wird man einen Hund, der bisher bei älteren Menschen gelebt hat, eher nicht zu kleinen Kindern geben, da er doch Ruhe gewöhnt ist – und umgekehrt natürlich auch.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Angaben für den Hund in Frage kommen, wird ein Besuch bei Ihnen stattfinden, die sogenannte “Vorkontrolle”. Die Vermittler verschaffen sich dadurch noch einmal einen persönlichen Eindruck.
Vor Übergabe des Hundes wird ein Tierabgabevertrag (Schutzvertrag oder auch Inobhutnahme) unterzeichnet.
Sie werden die schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters vorlegen müssen, dass Tierhaltung erlaubt ist.
Sie entrichten eine Schutzgebühr, bekommen den Impfpass und können den Hund übernehmen. Meist erlangen Sie die Halterrechte am Hund – wobei das Eigentum des Tieres in der Regel beim Tierheim / Tierschutzverein verbleibt.
Die Tierschutzorganisation wird noch eine Weile telefonisch mit Ihnen in Verbindung bleiben und sich nach dem Hund erkundigen. Nach einigen Wochen wird eine Nachkontrolle durchgeführt. Meist wird man danach einen lockeren Kontakt mit Ihnen aufrecht erhalten, bzw. Sie auffordern ab und an vom Hund zu berichten.
Worauf Sie achten sollten:
Wenn der Hund aus dem südlichen Ausland kommt, sollten Sie nach einem Test auf Reisekrankheiten fragen. Sie sollten sich die Befunde aushändigen lassen und sich selbst auch zu dem Thema einlesen z.B. bei PARASITUS ex
Schauen Sie sich den Hund gut an. Sieht er gesund aus, hat er klare Augen? Wenn Ihnen etwas auffällt, fragen Sie gründlich nach.
Versuchen Sie, so viel wie möglich über die Vorgeschichte des Hundes und sein jetziges Verhalten zu erfahren. Sie sollten aber auf jeden Fall bedenken, dass ein Hund sich je nach Umgebung sehr unterschiedlich verhalten kann und Sie erst nach 2 – 3 Wochen beurteilen können, wie er sich bei Ihnen integriert und verhält.
Was passiert, wenn es sich herausstellt, dass Sie den Hund nicht behalten können? Ist sichergestellt, dass die Organisation, von der Sie ihn übernommen haben, Ihnen dann hilft? Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland übernehmen, fragen Sie nach, an wen Sie sich im Notfall in Deutschland wenden können.
In der Regel sollte der Tierschutzverein / Tierheim den Hund zurücknehmen – aus diesem Grund verbleibt auch im Normalfall das Eigentum dort.